Selbsthilfegruppen können eine finanzielle Förderung erhalten. Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen werden durch die Krankenkassen gefördert. Die Förderung durch die Krankenkassen ist
gesetzlich in § 20 h SGB V geregelt. Die Fördergrundsätze sind in einem Leitfaden zusammengefasst, der am Ende dieser Seite zum Download bereit steht. Im Folgenden sind die Möglichkeiten, eine
Förderung zu erhalten, näher erklärt.
Bei Fragen rund um die Förderung, Antragsstellung, Verwendungsnachweis etc. können Sie sich gerne an uns wenden.
Gefördert wird die originäre Selbsthilfearbeit wie Aufwendungen für Miete, Büroausstattung, Internetauftritte, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten. Der Antrag kann einmal jährlich bis zum 31.03. bei der Selbsthilfekontaktstelle gestellt werden.
Den Antrag auf Pauschalförderung finden Sie am Ende dieser Seite zum Download.
Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen. Die Projektförderung bearbeitet jede Krankenkasse inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung. Daher ist es empfehlenswert, sich vor einer Antragstellung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Die Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Selbsthilfegruppen, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben, können eine zusätzliche Förderung erhalten. Sie ist geregelt in § 45 d SGB XI in Verbindung mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Selbsthilfe. Der Antrag kann einmal jährlich bis zum 28.02. bei der Selbsthilfekontaktstelle gestellt werden. Nähere Einzelheiten und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Selbsthilfe-Büros Niedersachsen.
Die Gruppenbeschreibung benötigen wir, wenn Sie sich als Selbsthilfegruppe bei uns registrieren lassen und eine Förderung beantragen möchten.